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Karlheinz Scheuering

Wirtschaftsprüfer - Steuerberater

  

Einige Fakten zur Veröffentlichungspflicht


Das neue Gesetz heißt kurz EHUG, was für das Wörterungetüm "Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossen­schaftsregister sowie das Unternehmensregister" steht. Es trat am 1. Januar 2007 in Kraft. Gemäß der neuen Regelung müssen Jahresabschlüsse statt wie bisher beim Handelsregister künftig beim elektronischen Bundesanzeiger eingereicht werden - und das, wie der Name schon sagt, elektronisch. Genauer gesagt handelt es sich um den Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH mit Sitz in Köln. Die Papierform wird noch übergangsweise toleriert, hat aber schon höhere Gebühren zur Folge.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Der Kreis der offenlegungspflichtigen Unternehmen wird durch das EHUG nicht verändert. Alle Firmen, die ihre Abschlüsse verpflichtend offenlegen müssen, sind auch von EHUG betroffen. Abschlüsse mit Geschäftsjahresbeginn ab 1. Januar 2007 sind in der Regel spätestens bis 31. Dezember 2009 offenzulegen. Dies betrifft Kapitalgesellschaften sowie Personen­gesellschaften ohne persönlich haftenden Gesellschafter aller Größenordnungen.


Wie werden Verstöße geahndet?

Es ist zu erwarten, dass die Offenlegungspflicht künftig deutlich konsequenter durchgesetzt wird. Auch ohne Antragsteller wird das Bundesamt für Justiz Verstöße mit Bußgeldern zwischen 2.500 und 25.000 Euro ahnden.