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Karlheinz Scheuering

Diplom-Kaufmann

Wirtschaftsprüfer - Steuerberater

Unser Leistungsangebot:

Prüfung von Leasinggesellschaften

Mit Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2009 zählt das Finanzierungsleasing zu den Finanzdienstleistungen, sofern die Geschäftstätigkeit gewerbsmäßig betrieben wird.

Zur Abgrenzung von erlaubnispflichtigem Finanzierungs­leasing von einer nicht erlaubnispflichtigen Tätigkeit hat die BaFin in Ihrem Merkblatt Stellung genommen.

Erlaubnispflichtige Leasinggesellschaften gelten gem. § 340 Abs. 4 HGB als große Kapitalgesellschaften, auch wenn sie nicht in der Rechtsform der Kapitalgesellschaft geführt werden.

Sie haben daher Ihren Jahresabschluss nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften mit den Besonderheiten der Vorschriften für Kreditinstitute aufzustellen, um einen Lagebericht zu erweitern und durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen.

Daneben umfasst die notwendige Prüfung nach § 25 KWG unter Anderem auch die Prüfung  der Risikotragfähigkeit sowie des internen Kontrollsystems.